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Balkonkraftwerk-Rechner

Schätze Jahresertrag, Eigenverbrauch, jährliche Ersparnis und Amortisationszeit deines Balkonkraftwerks – wahlweise mit Speicher. Alle Annahmen sind offengelegt und anpassbar.

Deine Anlage

Standardwerte sind typisch für Deutschland – passe sie an deine Situation an.

Ergebnis

Ohne Speicher

€ Ersparnis pro Jahr
Jahresertrag
davon selbst genutzt
Amortisation
Ersparnis in 20 Jahren
Richtwerte, keine Garantie – tatsächliche Werte hängen von Wetter, Verschattung und Verbrauchsprofil ab. Der Eigenverbrauch ist ohne Lastprofil nur eine Schätzung; Speicherwerte sind besonders unsicher.
Wie wird gerechnet?
  • Jahresertrag = Modulleistung (kWp) × spezifischer Ertrag × Ausrichtungsfaktor × 0,94 (System-/Umgebungsverluste).
  • Selbst genutzt = Jahresertrag × Eigenverbrauchsanteil, bei Speicher zusätzlich −10 % Roundtrip-Verlust, begrenzt auf deinen Verbrauch.
  • Ersparnis/Jahr = selbst genutzte kWh × Strompreis. Einspeisevergütung wird bewusst nicht angesetzt (für Balkonkraftwerke meist nicht relevant) – die Ersparnis ist daher eher eine Untergrenze.
  • Amortisation = Anschaffungskosten ÷ jährliche Ersparnis.
  • 20-Jahres-Ersparnis = jährliche Ersparnis × 20 − Anschaffungskosten (bei Speicher inkl. Mehrkosten), also der Überschuss nach 20 Jahren. Gerechnet ohne Modul-Degradation (~0,3–0,5 %/Jahr), Speicheralterung und mögliche Strompreis-Steigerung.

Was ein Balkonkraftwerk ist – und was seit 2024/2025 gilt

Ein Balkonkraftwerk (auch Steckersolargerät oder Mini-PV) besteht aus ein bis zwei Solarmodulen und einem kleinen Wechselrichter, der den Strom in eine normale Steckdose einspeist. Der erzeugte Strom fließt zuerst zu den Geräten, die im Haushalt gerade laufen – Kühlschrank, Router, Standby-Verbraucher. Nur was du selbst nutzt, senkt deine Stromrechnung. Genau das rechnet der Rechner oben: Jahresertrag, davon der selbst genutzte Anteil, und daraus die Ersparnis. Eine Einspeisevergütung ist bewusst nicht eingerechnet – bei den üblichen Kleinstmengen lohnt der Aufwand meist nicht, und viele speisen ihren Überschuss unentgeltlich ein.

Mit dem Solarpaket I (in Kraft seit dem 16. Mai 2024) wurde die Grenze der Wechselrichter-Leistung von 600 auf 800 VA (Scheinleistung, umgangssprachlich 800 Watt) angehoben. Die Module dürfen in Summe bis zu 2.000 Watt peak (Wp) leisten – mehr Modulfläche als Wechselrichterleistung ist sinnvoll, weil die 800 W an trüben Tagen sonst kaum erreicht werden. Deshalb ist ein 800-Watt-Balkonkraftwerk mit rund 800–900 Wp Modulen der heutige Standard.

Balkonkraftwerk-Ertrag: Was realistisch drin ist

Als Faustwert liefert eine Anlage in Deutschland etwa 850–1.050 kWh pro kWp und Jahr bei guter Südausrichtung und optimaler Neigung. Entscheidend ist die Montage – und hier trennt sich Theorie von Balkonrealität:

Der Rechner bildet das über einen Ausrichtungsfaktor ab und zieht pauschal 6 % Systemverluste ab (Wechselrichter, Kabel, Temperatur). Die Werte sind Richtwerte, keine Garantie – dein realer Ertrag hängt von Verschattung, Standort und Wetterjahr ab.

Ob sich ein Balkonkraftwerk lohnt, entscheidet vor allem der Eigenverbrauch. Nur selbst genutzter Strom spart bares Geld (Strompreis derzeit grob 30–40 ct/kWh). Wer tagsüber Grundlast hat, kommt auf 60–80 % Eigenverbrauch; wer den ganzen Tag außer Haus ist, deutlich weniger. Praktisch heißt das: Wäsche, Spülmaschine, Laden von Akkus in die Mittagsstunden legen. Bei typischen Set-Preisen von 300–700 € liegt die Amortisation dann meist bei rund 3–7 Jahren – bei günstigem Set, guter Ausrichtung und hohem Eigenverbrauch am unteren Rand, bei senkrechter Balkonmontage und wenig Tagesverbrauch eher darüber. Die Module halten weit über 20 Jahre – der Zeitraum, den der Rechner für die Gesamtersparnis ansetzt.

Anmeldung, Zähler und Stecker

Die Balkonkraftwerk-Anmeldung ist seit dem Solarpaket I stark vereinfacht: Du meldest die Anlage nur noch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur an – das dauert wenige Minuten und ist kostenlos. Die früher nötige separate Meldung beim Netzbetreiber entfällt; das Register informiert den Netzbetreiber automatisch. Frist: innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme. Das gilt für das reine Steckersolargerät bis 800 VA / 2.000 Wp – kommt ein Batteriespeicher hinzu, muss dieser gesondert erfasst werden.

Für den Betrieb an einer normalen Schuko-Steckdose gibt es seit Dezember 2025 mit der Produktnorm DIN VDE V 0126-95 (Ausgabe 2025-12) erstmals einen normierten Standardfall. Sie beschreibt den Schuko-Anschluss zertifizierter Steckersolargeräte bis 800 VA Wechselrichter- und 960 Wp Modulleistung – allerdings nur für Geräte ohne Batteriespeicher: Steckersolargeräte mit Energiespeicher deckt die Vornorm ausdrücklich nicht ab, ein eigener Normenteil dazu ist laut DKE in Arbeit. Oberhalb dieser Grenzen verlässt man den normierten Standardfall – dann sind andere Anschlusslösungen (etwa ein spezieller Energiestecker) bzw. eine andere Auslegung sinnvoll. Allein aus der neuen Produktnorm entsteht für Bestandsanlagen keine automatische Nachrüstpflicht; maßgeblich bleiben Sicherheit und die sonstigen geltenden Anforderungen. Rückwärts laufende Ferraris-Zähler (die alten Drehscheibenzähler) sind nicht zulässig – hast du noch einen, tauscht ihn der Messstellenbetreiber gegen einen Zähler mit Rücklaufsperre oder ein modernes Messgerät. Das läuft in der Regel automatisch; welche Entgelte im Einzelfall anfallen, richtet sich nach dem Messstellenbetrieb und den geltenden Preisobergrenzen. Bis zum Tausch darf die Anlage laut Übergangsregel bereits laufen.

Speicher, Mietrecht und Kosten

Ein Speicher fürs Balkonkraftwerk ist technisch reizvoll, rechnet sich aber oft grenzwertig: Er kostet häufig mehr als die eigentliche Anlage, verliert bei jedem Lade-/Entladezyklus rund 10 % (Roundtrip-Verlust, den der Rechner berücksichtigt) und verlängert die Amortisation spürbar. Sinnvoll wird er vor allem bei hohem Abendverbrauch und niedriger Tagesgrundlast – rechne beide Varianten im Rechner durch, bevor du dich festlegst.

Seit Oktober 2024 gelten Steckersolargeräte als privilegierte Maßnahme in § 554 BGB und § 20 WEG. Heißt: Vermieter und Eigentümergemeinschaften können die Installation nur noch aus triftigen Gründen ablehnen. Die Zustimmung musst du weiterhin einholen, hast aber grundsätzlich einen Anspruch darauf. Über Details wie Befestigung und Optik darf mitgeredet werden – ein generelles Verbot ist rechtlich kaum haltbar.

Unterm Strich: Für die meisten Haushalte mit etwas Tagesverbrauch ist ein Balkonkraftwerk eine solide, überschaubare Investition – nüchtern betrachtet kein Renditewunder, aber eine, die sich in wenigen Jahren trägt und danach echten Ertrag liefert.

Häufig gestellte Fragen

Ab wann lohnt sich ein Balkonkraftwerk?

Entscheidend ist der Eigenverbrauch: Bei einem Set-Preis von 300–700 € und einer Eigenverbrauchsquote um 70 % amortisiert es sich meist in rund 3–7 Jahren. Wer tagsüber viel Grundlast hat, ist schneller im Plus; wer den ganzen Tag außer Haus ist, entsprechend später. Da die Module in der Regel über 20 Jahre halten, bleibt danach überwiegend Ertrag – einkalkulieren solltest du einen möglichen Wechselrichter-Tausch: Er ist die kurzlebigste Komponente und wird innerhalb von 20 Jahren oft einmal fällig.

Wie viel Strom bringt ein 800-Watt-Balkonkraftwerk pro Jahr?

Bei guter Südausrichtung und optimaler Neigung sind grob 800–1.000 kWh pro Jahr realistisch. Senkrecht am Balkongeländer montiert verlierst du etwa 25–30 %, sodass eher 550–750 kWh übrig bleiben. Das sind Richtwerte – Verschattung, Standort und Wetter verschieben das Ergebnis.

Wie viel Watt darf ein Balkonkraftwerk 2026 haben?

Der Wechselrichter darf maximal 800 VA (Scheinleistung, umgangssprachlich 800 Watt) einspeisen (seit dem Solarpaket I, Mai 2024). Die Solarmodule dürfen in Summe bis zu 2.000 Wp leisten. Mehr Modulleistung als Wechselrichterleistung ist üblich und sinnvoll, weil die 800 W an trüben Tagen selten voll erreicht werden. Achtung: Für den Schuko-Standardfall sieht die Produktnorm DIN VDE V 0126-95 (Ausgabe 2025-12) bis 960 Wp Modulleistung vor – darüber verlässt man diesen normierten Fall und braucht eine andere Anschlusslösung.

Muss ich mein Balkonkraftwerk anmelden?

Ja, aber nur noch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur – das dauert wenige Minuten und ist kostenlos. Die frühere separate Meldung beim Netzbetreiber entfällt seit Mai 2024; das Register leitet die Daten automatisch weiter. Die Anmeldung soll innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen.

Brauche ich einen neuen Stromzähler?

Alte Ferraris-Zähler mit rückwärts drehender Scheibe sind nicht zulässig und werden vom Messstellenbetreiber gegen einen Zähler mit Rücklaufsperre oder ein modernes Messgerät getauscht. Das läuft meist automatisch; welche Entgelte anfallen, richtet sich nach dem Messstellenbetrieb und den Preisobergrenzen. Bis zum Tausch darf die Anlage laut Übergangsregelung bereits betrieben werden.

Lohnt sich ein Speicher fürs Balkonkraftwerk?

Meist nur grenzwertig. Ein Speicher kostet oft mehr als die Anlage selbst, verliert pro Zyklus rund 10 % (Roundtrip) und verlängert die Amortisation deutlich. Sinnvoll wird er vor allem bei hohem Abendverbrauch und wenig Tagesgrundlast – am besten beide Varianten im Rechner vergleichen.

Darf mein Vermieter ein Balkonkraftwerk verbieten?

Seit Oktober 2024 gilt es als privilegierte Maßnahme (§ 554 BGB, § 20 WEG). Vermieter und Eigentümergemeinschaften können die Installation nur noch aus triftigen Gründen ablehnen; du hast grundsätzlich einen Anspruch auf Zustimmung. Die Zustimmung musst du aber weiterhin einholen, und über Befestigung oder Optik darf mitgeredet werden.