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§14a-EnWG-Check

Hast du eine Wärmepumpe, Wallbox oder einen Heimspeicher? Dann bekommst du im Gegenzug für die netzorientierte Steuerung ein reduziertes Netzentgelt. Dieser Check zeigt, ob dich §14a betrifft und ob Modul 1 oder Modul 2 für dich mehr spart – mit realen Zahlen 2026.

Deine Situation

Standardwerte = typische Bandbreiten. Alles anpassbar.

Netzentgelt (für Modul 2)
Modul 1 (Pauschale)

Ergebnis

Modul 1 · Pauschale
fester Rabatt, kein Extra-Zähler
Modul 2 · 60 %
skaliert mit Verbrauch, Zähler nötig
Die Steuerung in der Praxis: Bei Netzengpass darf der Netzbetreiber dein Gerät kurz drosseln – nie abschalten, es bleiben immer mind. 4,2 kW (Wärmepumpe heizt weiter, E-Auto lädt langsamer). Real 2025/26 sind bislang kaum Steuervorgänge dokumentiert (Netzbetreiber müssen sie auf VNBdigital veröffentlichen). Im Alltag praktisch nicht spürbar.
Schätzung: Die genaue Modul-1-Pauschale und der Netzentgelt-Arbeitspreis sind netzbetreiber­individuell – trag deine Werte von der Stromrechnung ein. Keine Rechts-/Steuerberatung.
Modul 3 & Details
  • Modul 3 (zeitvariable Netzentgelte) ist ein Add-on nur zu Modul 1, braucht ein Smart Meter und wird 2026 erst von wenigen Netzbetreibern angeboten. Lohnt, wenn du Last aktiv in günstige Nachtstunden verschiebst (Ø Spanne 5,1 ct/kWh).
  • Modul 1 und Modul 2 sind alternativ – du wählst eines.
  • Die Pauschale gilt pro Netzanschluss, nicht pro Gerät (Wärmepumpe + Wallbox = trotzdem eine Pauschale bei Modul 1).
  • Ab 2024 neu installierte Geräte ≥ 4,2 kW müssen teilnehmen (und bekommen die Reduzierung); ältere können freiwillig wechseln.
Grundlage: Bundesnetzagentur, Finanztip · Stand 2026.