Wärmepumpe: lohnt sich das? Was der Rechner dir sagt – und was nicht
Dieser Rechner vergleicht nur die laufenden Energiekosten: Er schätzt aus deinem bisherigen Verbrauch den Wärmebedarf deines Hauses, teilt ihn durch die Jahresarbeitszahl (JAZ) und rechnet den Wärmepumpen-Strom mit deinem Stromtarif hoch. Das Ergebnis stellt er den bisherigen Gas- oder Ölkosten gegenüber. Anschaffung, Förderung und Wartung bleiben außen vor – die musst du separat einrechnen. Die Zahlen sind Richtwerte, keine Garantie. Ob du am Ende sparst, hängt vor allem an zwei Stellschrauben: deiner JAZ und dem Verhältnis von Strom- zu Gaspreis.
Die Jahresarbeitszahl (JAZ) – der wichtigste Hebel
Die Jahresarbeitszahl sagt, wie viele Kilowattstunden Wärme die Wärmepumpe aus einer Kilowattstunde Strom macht – gemittelt übers Jahr, inklusive kalter Tage. Eine JAZ von 3,5 heißt: aus 1 kWh Strom werden 3,5 kWh Wärme. Der SCOP auf dem Datenblatt ist ein genormter, saisonaler Laborwert unter Prüfbedingungen; die JAZ ist der reale Jahreswert in deinem Haus und liegt oft, aber nicht zwingend, etwas darunter.
Warum das so zentral ist: dein Wärmepumpe-Stromverbrauch ist Wärmebedarf geteilt durch JAZ. Bei 15.000 kWh Wärmebedarf brauchst du mit JAZ 3,0 rund 5.000 kWh Strom, mit JAZ 4,0 nur 3.750 kWh – ein Unterschied von etwa 25 Prozent bei den Stromkosten. Als grobe Feldwerte gelten für Luft-Wasser-Wärmepumpen meist 3,0–4,0 (Schnitt um 3,4), für Erdwärme (Sole/Wasser) und Wasser/Wasser häufig höher, oft im Bereich 3,6–5,4 – Erdwärme kostet in der Anschaffung aber mehr (Bohrung).
Entscheidend für eine gute JAZ ist die Vorlauftemperatur: Je niedriger, desto effizienter. Flächenheizungen (Fußboden, Wand) mit 30–35 °C sind ideal, große Heizkörper mit 45 °C funktionieren auch, kleine Heizkörper und schlechte Dämmung mit 55 °C+ drücken die JAZ Richtung 2,5. Gute Dämmung, hydraulischer Abgleich und passend große Heizflächen sind darum oft wichtiger als das Fabrikat.
Laufende Kosten: Wärmepumpe vs. Gasheizung
Hier lohnt Ehrlichkeit: Eine Wärmepumpe ist nicht automatisch günstiger. Rechne selbst. Anfang 2026 lag Haushaltsstrom im Schnitt bei rund 35 ct/kWh, aber mit großer Spreizung: Grundversorgung teils um 44 ct, günstige Neukundentarife dagegen um 23 ct. Auch Erdgas ist tarifabhängig gespreizt – günstige Angebote um 9–10 ct/kWh, Neukundentarife im Schnitt eher um 12 ct. Der Hebel: Als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG bekommt die Wärmepumpe im Gegenzug zur netzorientierten Steuerung reduzierte Netzentgelte; spezielle Wärmepumpentarife liegen dadurch oft spürbar unter normalem Haushaltsstrom (regional unterschiedlich, an Netzbetreiber und Messkonzept gekoppelt). Als Gegenleistung darf der Netzbetreiber die Leistung kurzzeitig drosseln – auf mindestens rund 4,2 kW, also nicht komplett abschalten. Ein separater Zähler ist dabei seit 2024 nicht mehr generell Pflicht: Das pauschale Modul 1 kommt mit gemeinsamer Messung aus, das prozentuale Modul 2 setzt dagegen einen separaten Zählpunkt für die Wärmepumpe voraus (dafür entfällt dort der Netzentgelt-Grundpreis); die passende Mess- und Steuerungstechnik braucht es ohnehin, Zielbild ist das intelligente Messsystem.
Beispiel: 15.000 kWh Wärme, JAZ 3,5, WP-Tarif 24 ct → rund 1.030 € Strom im Jahr. Dieselbe Wärme mit Gas (bei einem Nutzungsgrad von ~0,92 also gut 16.300 kWh Gas) zu 11 ct → rund 1.790 €. Hier spart die Wärmepumpe. Mit JAZ 2,8 und Haushaltsstrom zu 35 ct kippt die Rechnung dagegen ins Minus. Deshalb füttert der Rechner genau diese vier Größen – Verbrauch, JAZ, WP-Stromtarif, Brennstoffpreis – und zeigt dir deine Differenz statt einer Pauschalaussage.
Förderung 2026, GEG und für wen sich die Wärmepumpe eignet
Die Wärmepumpe-Förderung 2026 läuft über die KfW (BEG, Zuschuss-Programm 458). Seit dem 21.07.2026 gelten neue Konditionen. Grundförderung: 30 % der Kosten, einkommensunabhängig. Sie steht seither auch Eigentümern vermieteter oder nicht selbst genutzter Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen offen. Dazu kombinierbar, beides nur für selbstnutzende Eigentümer: Klimageschwindigkeitsbonus 16 % (Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung unabhängig vom Alter, oder einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung; die Altanlage muss fachgerecht demontiert und entsorgt werden, und die Wohneinheit darf danach nicht mehr fossil oder mit Gas beheizt werden) und Einkommensbonus, gestaffelt nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen: 40 % bis 30.000 €, 30 % über 30.000 bis 40.000 €, 10 % über 40.000 bis 50.000 €. Lebt mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt und besteht Kindergeldberechtigung, verschieben sich diese Grenzen einmalig um 10.000 € nach oben (Familienzuschlag), unabhängig von der Zahl der Kinder. Der frühere Effizienzbonus von 5 % und der Emissionsminderungszuschlag sind ersatzlos entfallen. Gedeckelt auf 70 % der förderfähigen Kosten, bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 € (mit Familienzuschlag bis 40.000 €) auf 80 %. Förderfähig sind bis zu 28.000 € für die erste Wohneinheit (je 15.000 € für die 2. bis 6., je 8.000 € ab der 7. Wohneinheit), im Einfamilienhaus also rechnerisch bis zu 22.400 € Zuschuss. Wichtig: vor Maßnahmenbeginn beantragen (ein Liefer-/Leistungsvertrag darf vorher geschlossen sein, wenn er die von der KfW geforderte Förderbedingungsklausel enthält). Maßgeblich ist immer der Tag der Antragstellung bei der KfW, nicht das Datum der Bestätigung zum Antrag und nicht der Einbautermin. Diese Beträge stehen bewusst nicht im Rechner, weil sie nur die Anschaffung senken, nicht die laufenden Kosten. Stand 1. August 2026. Die Konditionen sinken planmäßig: Klimageschwindigkeitsbonus und Förderhöchstbetrag werden ab dem 01.02.2027 halbjährlich reduziert, und für Wärmepumpen ist ab dem ersten Quartal 2027 eine Umstellung auf 15 % Grundförderung zuzüglich eines Wertschöpfungsbonus für Geräte mit Ursprung in der EU vorgesehen, dessen Ausgestaltung noch nicht abschließend geregelt ist. Verbindlich sind allein die Bedingungen der KfW, prüf den aktuellen Stand im Merkblatt zum Programm 458 auf kfw.de.
Beim Heizungsgesetz hat sich 2026 Grundlegendes geändert. Wichtig zuerst: Allein wegen des GEG beziehungsweise des GModG musst du eine funktionierende Heizung derzeit nicht austauschen, eine pauschale Wärmepumpen-Pflicht gibt es nicht. Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurde am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2026 Nr. 226) und gilt in seinen wesentlichen Teilen seit dem 29. Juli 2026. Damit ist die 65-%-Erneuerbaren-Pflicht für neu eingebaute Heizungen ersatzlos gestrichen, für Neubau und Bestand gleichermaßen. Die kommunale Wärmeplanung läuft als Planungsinstrument weiter, löst aber keine 65-%-Pflicht mehr aus; die Wahl der Heiztechnik ist im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben technologieoffen. Ebenfalls gestrichen ist § 72 GEG: Das Betriebsverbot für über 30 Jahre alte Konstanttemperaturkessel und das Verbot, fossile Heizkessel ab 2045 zu betreiben, sind entfallen. An die Stelle der 65-%-Regel tritt die sogenannte Bio-Treppe: Wer nach dem 29. Juli 2026 eine neue Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung einbaut, muss ab 1. Januar 2029 einen steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe einsetzen, zunächst mindestens 10 %, ab 2030 15 %, ab 2035 30 %, ab 2040 60 %. Diese Pflicht lässt sich nach § 43 Abs. 3 und 4 GModG auch anders erfüllen, etwa über eine ausreichend dimensionierte Solarthermieanlage oder eine Wärmepumpen-Hybridheizung, die bivalent parallel mit Vorrang für die Wärmepumpe läuft; dafür gelten jeweils eigene Bedingungen. Davon zu unterscheiden ist die Grüngas- und Grünheizölquote nach § 42a: Sie verpflichtet nicht dich, sondern die Inverkehrbringer von Gas, Heizöl und Flüssiggas. Das Gesetz dazu soll bis zum 1. Dezember 2026 vorliegen und ab 2028 greifen; anders als die Bio-Treppe betrifft es auch Bestandsheizungen und kann sich auf den Brennstoffpreis auswirken. Für den Kostenvergleich weiter oben ist das der Punkt, den du im Blick behalten solltest. Prüf vor einer Entscheidung unbedingt den aktuellen Stand.
Sinnvoll ist eine Wärmepumpe vor allem dort, wo die JAZ hoch bleibt: bei ordentlicher Dämmung, Flächenheizung oder großzügigen Heizkörpern. Zusammen mit einer PV-Anlage, einem Batteriespeicher und einem dynamischen Stromtarif sinken die Betriebskosten weiter, weil du im Sommer und in günstigen Stunden selbst erzeugten oder billigen Strom nutzt. Beim CO₂ liegt die Wärmepumpe fast immer vorn: Der Rechner setzt rund 0,353 kg/kWh für den deutschen Strom-Mix an (Umweltbundesamt, 2024; Tendenz sinkend) – geteilt durch die JAZ landest du je Kilowattstunde Wärme meist unter den typischen Verbrennungsfaktoren von Erdgas (rund 0,20) und Heizöl (rund 0,27 kg/kWh), mit Ökostrom noch klarer.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist der Stromverbrauch einer Wärmepumpe?
Faustformel: Wärmebedarf geteilt durch die JAZ. Bei 15.000 kWh Wärmebedarf und JAZ 3,5 sind das rund 4.300 kWh Strom im Jahr, bei JAZ 3,0 etwa 5.000 kWh. Ein Einfamilienhaus liegt typisch bei 3.000–6.000 kWh WP-Strom – genau das rechnet der Rechner aus deinem bisherigen Verbrauch hoch.
Was ist die Jahresarbeitszahl (JAZ) und welcher Wert ist realistisch?
Die JAZ gibt an, wie viel Wärme die Pumpe pro Kilowattstunde Strom übers ganze Jahr liefert. Luft-Wasser-Wärmepumpen erreichen im Feld typisch 3,0–4,0 (Schnitt um 3,4), Erdwärme (Sole/Wasser) oft höher, im Bereich 3,6–5,4. Niedrige Vorlauftemperatur, gute Dämmung und große Heizflächen heben den Wert.
Lohnt sich eine Wärmepumpe finanziell wirklich?
Nicht automatisch – es hängt an JAZ und Preisverhältnis. Mit einem §-14a-Wärmepumpentarif (oft spürbar unter normalem Haushaltsstrom) und einer JAZ ab etwa 3,5 ist der Betrieb 2026 meist günstiger als mit Gas. Bei niedriger JAZ und teurem Haushaltsstrom kann es teurer werden. Der Rechner zeigt dir deine konkrete Differenz.
Was bringt ein Wärmepumpen-Stromtarif nach § 14a EnWG?
Als steuerbare Verbrauchseinrichtung bekommt die Wärmepumpe im Gegenzug zur netzorientierten Steuerung reduzierte Netzentgelte; spezielle Tarife liegen dadurch oft spürbar unter normalem Haushaltsstrom. Gegenleistung: Der Netzbetreiber darf die Leistung kurzzeitig drosseln (nicht komplett abschalten). Ein separater Zähler ist seit 2024 nicht mehr generell Pflicht: Modul 1 (Pauschale) kommt mit gemeinsamer Messung aus, Modul 2 (60 % Rabatt auf den Netzentgelt-Arbeitspreis) setzt dagegen einen separaten Zählpunkt voraus – dafür entfällt dort der Netz-Grundpreis; die passende Mess- und Steuerungstechnik ist ohnehin nötig.
Wie hoch ist die Wärmepumpen-Förderung 2026?
Über die KfW (BEG, Programm 458) gibt es seit dem 21.07.2026 30 % Grundförderung, dazu einen Klimageschwindigkeitsbonus von 16 % und einen gestaffelten Einkommensbonus (40 % bis 30.000 €, 30 % über 30.000 bis 40.000 €, 10 % über 40.000 bis 50.000 € zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen). Beide Boni gelten nur für selbstnutzende Eigentümer. Mit einem Kind unter 18 Jahren im Haushalt verschieben sich die Einkommensgrenzen einmalig um 10.000 € nach oben. Der frühere Effizienzbonus von 5 % ist ersatzlos entfallen. Gedeckelt ist die Förderung auf 70 % der förderfähigen Kosten, bei einem Einkommen bis 30.000 € auf 80 %. Förderfähig sind maximal 28.000 € für die erste Wohneinheit (je 15.000 € für die 2. bis 6., je 8.000 € ab der 7.), im Einfamilienhaus also rechnerisch bis zu 22.400 € Zuschuss. Wichtig: vor Maßnahmenbeginn beantragen, maßgeblich ist der Tag der Antragstellung. Stand 1. August 2026, verbindlich sind die Konditionen auf kfw.de.
Muss ich wegen des GEG jetzt auf eine Wärmepumpe umsteigen?
Nein, es gibt keine pauschale Austauschpflicht für funktionierende Heizungen. Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), verkündet am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt. Es streicht die starre 65-%-Erneuerbaren-Pflicht ersatzlos, für Neubau und Bestand, und mit § 72 GEG auch das Betriebsverbot für über 30 Jahre alte Konstanttemperaturkessel. Allein aus dem Gesetz folgt also kein Austausch. Wer neu eine Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung einbaut, muss sie allerdings ab 1. Januar 2029 mit mindestens 10 % klimafreundlichen Brennstoffen betreiben, ab 2030 15 %, ab 2035 30 %, ab 2040 60 % (Bio-Treppe); alternativ ist die Pflicht nach § 43 Abs. 3 und 4 GModG über eine Solarthermieanlage oder eine Wärmepumpen-Hybridheizung erfüllbar. Getrennt davon ist eine Grüngas- und Grünheizölquote geplant, die die Brennstofflieferanten verpflichtet, nicht Endkunden; sie soll ab 2028 greifen und betrifft auch Bestandsheizungen. Prüf vor einer Entscheidung den aktuellen Stand.
Warum berücksichtigt der Rechner keine Anschaffung und Förderung?
Er vergleicht bewusst nur die laufenden Energiekosten pro Jahr, damit der Betriebskosten-Effekt sauber sichtbar wird. Investition, Förderung und Wartung sind stark vom Einzelfall abhängig und müssen separat gerechnet werden. So siehst du zuerst, ob sich der Umstieg im laufenden Betrieb überhaupt trägt.