Wer das hier macht und wie es finanziert wird
wattlabor.de ist ein privat betriebenes Projekt; die Anbieterangaben stehen im Impressum. Die Rechner sind entstanden, weil die meisten frei verfügbaren Strom-Rechner entweder an ein Verkaufsformular gekoppelt sind oder ihre Annahmen nicht offenlegen.
Stand 8. August 2026 enthält diese Seite keine Werbung, keine Affiliate-Links, keine bezahlten Platzierungen und keine Analyse- oder Tracking-Dienste Dritter. Kein Rechner ist auf einen bestimmten Anbieter hin optimiert, keiner spricht eine Kaufempfehlung für ein bestimmtes Produkt aus. Sollte sich die Finanzierung ändern, wird das hier und an der betreffenden Stelle gekennzeichnet, bevor es wirksam wird. Diese Seite trägt ihr Datum, damit man diese Zusage nachträglich prüfen kann.
Wie die Rechner arbeiten
Jeder Rechner ist eine einzelne Seite mit JavaScript, das im Browser läuft. Es gibt keinen Rechenaufruf an einen Server, keine Anmeldung, kein Konto. Eingaben verlassen das Gerät nicht. Der einzige Datenabruf ist die öffentliche Preisdatei /data/prices.json bei den drei Rechnern, die mit Börsenpreisen arbeiten.
Die Rechenwege sind bewusst einfach gehalten und nachvollziehbar statt maximal genau. Sie beantworten die Frage „in welcher Größenordnung liegt das“, nicht „wie lautet meine Abrechnung“. Wo eine Vereinfachung das Ergebnis spürbar beeinflusst, steht das auf der jeweiligen Seite.
| Rechner | Rechenweg | Wichtigste Annahme oder Grenze |
|---|---|---|
| Stromkosten | Verbrauch × Arbeitspreis + zwölfmal der monatliche Grundpreis, heruntergebrochen auf Monat und Tag; dazu die Einordnung in die A-bis-G-Klassen des Stromspiegels über 20 Haushaltstypen. | Die Klassen stammen vom Stromspiegel für Deutschland 2025 und sind ein statistischer Vergleich, nicht das EU-Energielabel. Durchschnittswerte weist der Stromspiegel nur bis fünf Personen aus; die Klassenzeile für fünf Personen gilt dagegen ausdrücklich für fünf und mehr. |
| Balkonkraftwerk | Ertrag = Modulleistung × spezifischer Ertrag am Standort × Ausrichtungsfaktor × 0,94 für System- und Umgebungsverluste; Ersparnis über den selbst gesetzten Eigenverbrauchsanteil, in jedem Fall gedeckelt auf den Jahresverbrauch. Mit Speicher kommen 10 Prozent Speicherverluste und die Mehrkosten des Speichers dazu. | Der Eigenverbrauch wird als Annahme eingegeben, nicht aus einem Lastprofil simuliert. Er ist der Hebel, der das Ergebnis am stärksten bewegt. |
| Strompreis heute | Anzeige der stündlichen Day-Ahead-Preise für heute und, sobald veröffentlicht, morgen; der Finder sucht das günstigste zusammenhängende Fenster ab der laufenden Stunde. | Börsenpreis netto, ohne Netzentgelte, Abgaben und Steuern. Was davon beim Endkunden ankommt, hängt vom Tarif ab. Der Finder rechnet in ganzen Stunden und beginnt beim Beginn der laufenden Stunde, die also schon teilweise abgelaufen sein kann. |
| Tarif-Simulator | Stunde für Stunde Verbrauch × Spotpreis + Aufschlag + Netzentgelte und Abgaben, über echte historische Preise der letzten 30 Tage, im Vergleich zu einem Festpreistarif. | Vier Musterlastprofile (gleichmäßig, berufstätig, tagsüber zu Hause, nachtlastig). Das eigene Profil weicht davon ab. |
| §-14a-Check | Ordnet anhand von Gerätetyp und Inbetriebnahmejahr ein, ob eine steuerbare Verbrauchseinrichtung vorliegen dürfte, und stellt Modul 1 (pauschale Netzentgeltreduzierung) und Modul 2 (prozentuale Reduzierung des Netzentgelt-Arbeitspreises) mit verbrauchsabhängigem Break-even gegenüber. | Netzentgelte sind regional verschieden. Ohne die Werte des eigenen Netzbetreibers ist das Ergebnis eine Orientierung. Die Einordnung selbst ist unverbindlich: Netzebene und Ausnahmetatbestände fragt der Rechner nicht ab. |
| Speicher-Rechner | Schätzt Autarkiegrad und Eigenverbrauchsquote aus PV-Leistung, spezifischem Jahresertrag am Standort, Speichergröße und Jahresverbrauch; die Kurve ist an den Ankerpunkten der HTW Berlin kalibriert. | Eine kalibrierte Näherung, keine Zeitreihensimulation. Sie zeigt die Sättigung, ab der ein größerer Speicher kaum noch etwas bringt. |
| Wärmepumpe | Aus dem bisherigen Brennstoffverbrauch wird zuerst der Heizwärmebedarf abgeleitet (Gas mit einem Nutzungsgrad von 0,92; Heizöl mit 10 kWh je Liter und einem Nutzungsgrad von 0,88). Dieser geteilt durch die Jahresarbeitszahl ergibt den Strombedarf, hochgerechnet mit dem Stromtarif und verglichen mit Gas oder Öl, inklusive CO₂-Bilanz. | Die Jahresarbeitszahl entscheidet fast alles. Sie hängt von Gebäude, Heizsystem und Auslegung ab und ist keine Herstellerangabe vom Datenblatt. |
| E-Auto laden | Kosten je Ladung, je 100 Kilometer und pro Jahr, aus Netzbezug (Akkuenergie plus Ladeverluste, Vorgabe 10 Prozent) × Preis; dazu ein günstiges Ladefenster aus den Börsenpreisen. | Der Ladeverlust ist wählbar, weil er zwischen Wallbox, Temperatur und Ladeleistung stark schwankt. Der Fenster-Finder schaut bis 48 Stunden voraus, das Fenster kann also morgen liegen. |
Woher die Zahlen kommen
Börsenstrompreise. Day-Ahead-Preise für die Gebotszone DE-LU, Ausgangsdaten der Bundesnetzagentur (SMARD) unter CC BY 4.0, bezogen über die Energy-Charts-Schnittstelle des Fraunhofer ISE. Die Lizenzangabe wird bei jedem Abruf aus dem Feld license_info der Antwort geprüft, statt sie einmal anzunehmen. Die Auktion wird seit dem Lieferdatum 1. Oktober 2025 in 15-Minuten-Marktzeiteinheiten ermittelt; daraus bilden wir arithmetische Stundenmittel und rechnen von EUR/MWh in ct/kWh um. Angefangene Stunden werden nicht ausgegeben. Details, Feldschema und Lizenztext stehen unter Börsenstrompreise als offene Daten.
Verbrauchsklassen. Stromspiegel für Deutschland 2025, herausgegeben von co2online. Wir verwenden die veröffentlichten Grenzwerte für 20 Haushaltstypen unverändert.
Speicher und Autarkie. Ankerpunkte aus den Untersuchungen der HTW Berlin zu Eigenverbrauch und Autarkie bei Photovoltaik mit Batteriespeicher.
Recht und Förderung. Primärquellen, nicht Presseberichte: Gesetzestexte (Energiewirtschaftsgesetz, Gebäudeenergiegesetz in der Fassung des Gebäudemodernisierungsgesetzes), Festlegungen der Bundesnetzagentur zu § 14a EnWG, das KfW-Merkblatt zum Programm 458 in der jeweils gültigen Fassung und die Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen. Wo Quellen sich widersprechen, hat der amtliche Text Vorrang.
Wann geprüft und aktualisiert wird
Jede Seite nennt unten das Datum ihrer letzten fachlichen Prüfung. Dasselbe Datum steht maschinenlesbar als dateModified im strukturierten Datensatz der Seite. Es ist bewusst das Datum der letzten inhaltlichen Änderung, nicht das des letzten Uploads. Ein Datum hochzusetzen, ohne dass sich etwas geändert hat, wäre eine Freshness-Behauptung ohne Substanz.
Die Preisdaten sind davon getrennt: Sie werden zweimal täglich automatisch aktualisiert, um 06:10 und um 14:40 Uhr. Fällt die Quelle aus, bleibt die zuletzt gültige Datei stehen. Es gibt bewusst keine Ausweichquelle, deren Weiterverbreitung lizenzrechtlich ungeklärt wäre; der tatsächliche Stand steht im Feld updated und auf den betroffenen Seiten.
Angekündigte Rechtsänderungen bekommen bei uns ein Wiedervorlagedatum, weil sich zweimal gezeigt hat, dass korrekt recherchierte Ankündigungen zum Stichtag veralten, ohne dass es jemand bemerkt:
| Termin | Was dann zu prüfen ist |
|---|---|
| 16.10.2026 | Netzentgelte und die Module nach § 14a EnWG für 2027. Die Verteilnetzbetreiber müssen ihre Preisblätter zum 15. Oktober veröffentlichen; vorher stehen Modul-1-Pauschale und Modul-2-Rabatt für das Folgejahr nicht fest. |
| 26.10.2026 | Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen für 2027, an denen der Vorgabewert von 18 ct im Tarif-Simulator hängt. Der späteste Baustein sind KWKG- und Offshore-Umlage, die erst bis zum 25. Oktober vorliegen müssen. |
| 01.11.2026 | Die Aufschläge der dynamischen Tarife (genannt werden Tibber rund 2,2 und Rabot/tado rund 1,8 ct je kWh). Anbieterkonditionen ändern sich ohne Vorlauf und ohne amtliche Verkündung; es gibt hier also keinen Stichtag, sondern einen festen Turnus. Verschwindet ein genannter Anbieter vom Markt, ist der Satz ebenfalls zu prüfen. |
| 15.11.2026 | Die BDEW-Strompreisanalyse: der Bundesdurchschnitt von rund 37 ct je kWh und seine Aufteilung in Beschaffung, Netzentgelte und staatliche Bestandteile. |
| 01.12.2026 | Grüngas- und Grünheizölquote. Zu prüfen ist nicht, ob ein Gesetz in Kraft ist, sondern ob der angekündigte Entwurf fristgerecht vorliegt und was darin steht. Dieses Datum nennt der Wärmepumpen-Rechner selbst als Frist. |
| 15.12.2026 | KfW 458. Zwei getrennte Änderungen: Klimageschwindigkeitsbonus und Förderhöchstbetrag sinken gesichert ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich. Die Umstellung auf 15 Prozent Grundförderung ist dagegen nur für das erste Quartal 2027 angekündigt, und dieses Quartal beginnt am 1. Januar. Deshalb liegt die Prüfung im Dezember; bis zum 28.08.2026 stand hier ein Termin im Januar und damit einer, der den zweiten Fall verpasst hätte. |
| 02.01.2027 | Die Vorgabewerte zum Jahreswechsel: der in vier Rechenkernen fest verdrahtete Umsatzsteuerfaktor, die Speicherpreise je nutzbarer kWh, der Neukunden-Festtarif und der Wärmepumpen-Stromtarif. |
| 15.01.2027 | Die Preisobergrenzen für Smart-Meter-Entgelte nach dem Messstellenbetriebsgesetz und die Aufzählung der Preisbestandteile. Freiwilliger Kontrollpunkt: Die Bundesnetzagentur ist dabei an keinen Jahreswechsel gebunden, sie bestimmt das Datum in der Festlegung selbst. |
| 01.02.2027 | Die Lizenzlage der Preisdaten (SMARD unter CC BY 4.0) und die Bezugskette über die Energy-Charts-API. |
| 01.04.2027 | Die nächste Ausgabe des Stromspiegels; die Klassengrenzen A bis G ändern sich mit. Der Zweijahresrhythmus stimmt, die Ausgaben 2023 und 2025 erschienen aber im April und Mai, nicht im Herbst. |
| 01.06.2027 | Die Anschlussregeln für Steckersolargeräte (800 VA Wechselrichter, 2.000 Wp Module, DIN VDE V 0126-95), die Viertelstunden-Auflösung der Day-Ahead-Auktion und die bewusste Nichtberücksichtigung der Einspeisevergütung im Balkonkraftwerk-Rechner. |
| 01.11.2028 | Die Bio-Treppe des Gebäudemodernisierungsgesetzes und die § 14a-Stufen für Bestandsgeräte. Die erste Stufe greift zum 1. Januar 2029 (mindestens 10 Prozent klimafreundliche Brennstoffe), geprüft wird zwei Monate vorher, damit die Formulierung rechtzeitig vom Futur in die Gegenwart wechselt. |
Zwei Einträge des Registers hängen an keinem Datum, sondern an einer eigenen Entscheidung: die Angabe zur Werbefreiheit auf dieser Seite und die Aussage der Datenschutzerklärung, dass keine Daten an Dritte fließen. Beide werden nicht durch Zeitablauf unrichtig, sondern an dem Tag, an dem hier Werbung, Affiliate-Links oder ein Analysedienst eingebunden werden. Sie sind deshalb vor einer solchen Umstellung zu bereinigen und nicht zu einem Stichtag.
Korrekturprotokoll
Fehler sind hier nicht die Ausnahme, sondern eingeplant. Interessant ist, ob sie gefunden und korrigiert werden. Deshalb stehen sie mit Datum hier, statt still verbessert zu werden.
| Datum | Betroffen | Was falsch war und was jetzt gilt |
|---|---|---|
| 16.07.2026 | §-14a-Check | Zwei Rechenfehler im Modulvergleich: Modul 1 wies eine Grundpreisersparnis aus, die es so nicht gibt, und der Vergleich mischte Brutto- und Nettobeträge. Beide Rechenwege sind jetzt auf einheitlicher Bruttobasis normiert und liefern denselben Break-even. |
| 17.07.2026 | Stromkosten | Die Ersparnis beim Tarifwechsel wurde mit falschem Vorzeichen angezeigt, eine echte Ersparnis erschien als Minusbetrag. Korrigiert; ein teurerer Vergleichstarif wird jetzt ausdrücklich als Mehrkosten beschriftet. |
| 22.07.2026 | Stromkosten | Die Verbrauchseinordnung nutzte selbst gewählte Prozentbänder, die wie eine amtliche Klassifizierung aussehen konnten. Ersetzt durch die tatsächlichen Klassen A bis G des Stromspiegels 2025 mit den veröffentlichten Grenzwerten. |
| 01.08.2026 | Wärmepumpe | Die Angaben zur KfW-Förderung 458 standen noch auf dem Stand vor der Reform vom 21. Juli 2026. Korrekt sind seither unter anderem ein Klimageschwindigkeitsbonus von 16 statt 20 Prozent und förderfähige Kosten von 28.000 statt 30.000 Euro; Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag sind entfallen, dafür gibt es einen Familienzuschlag bei den Einkommensgrenzen. |
| 03.08.2026 | Wärmepumpe | Die Seite sprach von einer noch ausstehenden Verkündung des Gebäudemodernisierungsgesetzes. Es ist seit dem 29. Juli 2026 in Kraft, und die konkrete 65-Prozent-Vorgabe für neu eingebaute Heizungen ist entfallen. Das heißt nicht, dass gar keine Anforderungen mehr gelten: Für neu eingebaute fossile Heizungen greifen ab 2029 gestaffelte Beimischungspflichten, und weitere Stufen des Gesetzes folgen. Die Seite unterscheidet jetzt außerdem die Pflichten des Anlagenbetreibers von der Quote für Brennstofflieferanten. |
| 05.08.2026 | Preisdaten | Die Datenpipeline hatte eine Ausweichquelle, die bei einem Ausfall Daten ohne belegte Weiterverbreitungslizenz ausgeliefert hätte, während die Seite pauschal CC BY 4.0 auswies. Die Ausweichquelle ist abgeschaltet, die Lizenz wird jetzt bei jedem Abruf aus der Antwort der Quelle geprüft. |
| 10.08.2026 | §-14a-Check | Die Seite formulierte ihr Ergebnis wie eine Einzelfallzusage („§14a betrifft dich“, Kennzeichnung „empfohlen“, „für dich lohnt Modul 1“), obwohl sie nur zwei Merkmale abfragt und direkt daneben auf fehlende Rechtsberatung hinweist. Jedes Ergebnis ist jetzt als unverbindliche Ersteinschätzung ausgewiesen. Drei Sachaussagen waren zudem zu pauschal: Die Mindestleistung von 4,2 kW gilt bei Steuerung über ein Energiemanagementsystem für die Summe mehrerer Einrichtungen und nicht je Gerät; ein vor 2024 in Betrieb genommenes Gerät gilt nach Austausch oder wesentlicher Änderung als Neuanlage; und Modul 3 muss seit April 2025 von jedem Netzbetreiber angeboten werden, statt nur von wenigen. Der separate Zählpunkt bei Modul 2 ist jetzt durchgehend als Voraussetzung benannt, und der ausgewiesene Modul-2-Betrag ausdrücklich als Jahres-Nettoeffekt nach Zählerkosten. |
| 14.08.2026 | Stromkosten | Die Ratgebertabelle wies die Durchschnittswerte des Stromspiegels als Werte für „5+ Personen“ aus. Die Quelle führt dort nur „5 Personen“, das Plus war eine eigene Erweiterung. Bei der Einordnung in die Klassen A bis G ist „5 und mehr“ dagegen von der Quelle gedeckt: Dort fasst der Stromspiegel diese Haushalte ausdrücklich in einer gemeinsamen Zeile zusammen. Die Tabelle nennt jetzt „5 Personen“, und der Rechner weist bei der Auswahl „5 oder mehr“ darauf hin, dass der angezeigte Durchschnitt für größere Haushalte zu niedrig liegt. Die Klassengrenzen selbst waren korrekt und sind unverändert. |
| 26.08.2026 | Stromkosten | Der Haushaltsstrompreis stand mit „rund 40 Cent je Kilowattstunde (Stand 2024, Stromspiegel)“ auf einer Seite, die 2026 im Titel führt. Richtig sind laut BDEW-Strompreisanalyse mit Stand August 2026 37,0 ct je kWh, aufgeteilt in 15,2 ct Beschaffung und Vertrieb, 9,2 ct Netzentgelte und 12,6 ct Steuern, Abgaben und Umlagen. Die Angabe lag damit rund 8 Prozent zu hoch, mit einer zwei Jahre alten Quelle. Die Zahl stand an drei Stellen: im Fließtext, im FAQ-Aufklapper und im JSON-LD der Seite. Alle drei sind korrigiert. |
| 26.08.2026 | Wärmepumpe | Die Seite schrieb „Wer ab dem 29. Juli 2026 eine neue Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung einbaut“. § 43 des Gebäudemodernisierungsgesetzes erfasst Heizungen, die nach dem 29. Juli 2026 eingebaut werden. Eine Heizung, die genau an diesem Tag eingebaut wurde, fällt nicht darunter; die Seite behauptete also eine Pflicht, die es für diesen Tag nicht gibt. Korrigiert. Der Satz „gilt seit dem 29. Juli 2026“ bezieht sich auf das Inkrafttreten des Gesetzes und war richtig, er blieb unverändert. |
| 28.08.2026 | Methodik | Die Wiedervorlage-Tabelle dieser Seite nannte zwei Termine des Gebäudemodernisierungsgesetzes tagesgenau (1. Januar 2027 und 1. Januar 2028), ohne dass sich diese Tagesangaben belegen ließen; das interne Stichtagsregister kennt zum GModG nur die Bio-Treppe mit erster Stufe zum 1. Januar 2029. Die beiden unbelegten Zeilen sind entfernt und durch den belegten Eintrag ersetzt. Außerdem nannte die Tabelle die KfW-Degression erst für Januar 2027, obwohl die angekündigte Umstellung schon das erste Quartal 2027 betrifft; der Termin steht jetzt auf dem 15. Dezember 2026. Jede Zeile ist seither maschinenlesbar an ihren Registereintrag gebunden, damit eine falsche Zuordnung auffällt und nicht nur ein fehlendes Datum. |
Wer einen Fehler findet: Der Weg dorthin steht im Impressum. Sachliche Hinweise mit Quelle sind willkommen und landen, wenn sie zutreffen, als Zeile in dieser Tabelle.
Was diese Seite nicht leistet
- Keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung. Die Rechner ersetzen weder den Netzbetreiber noch den Fachbetrieb noch den Steuerberater.
- Keine Preisprognosen. Börsenpreise für morgen sind das Ergebnis einer bereits stattgefundenen Auktion, keine Vorhersage. Weiter reichende Aussagen über Preise gibt es hier nicht.
- Keine Abrechnung. Die Ergebnisse sind Modellrechnungen mit den eingegebenen Annahmen; maßgeblich ist immer die Rechnung des Versorgers.
- Keine Produktempfehlungen und kein Tarifvergleich mit konkreten Anbietern.
- Keine Vollständigkeit bei regionalen Besonderheiten. Netzentgelte, kommunale Vorgaben und Förderprogramme der Länder unterscheiden sich; wir bilden den bundesweiten Rahmen ab.
Häufige Fragen
Werden meine Eingaben gespeichert?
Nein. Die Rechner laufen vollständig im Browser, es gibt keinen Rechenaufruf an einen Server. Was der Webserver technisch protokolliert, steht in der Datenschutzerklärung.
Warum weichen die Ergebnisse von meiner Stromrechnung ab?
Weil ein Rechner mit Ihren Annahmen rechnet und die Rechnung mit gemessenen Werten. Die häufigsten Ursachen: der tatsächliche Verbrauch weicht ab, der Arbeitspreis hat sich unterjährig geändert, Grundpreis oder Boni sind anders angesetzt, oder es liegen Zeiträume ungleich. Der Rechner gibt die Größenordnung, die Rechnung gibt den Betrag.
Sind die Börsenpreise die Preise, die ich zahle?
Nein. Der Börsenpreis ist der reine Beschaffungspreis netto. Dazu kommen Netzentgelte, Messstellenbetrieb, Umlagen, Stromsteuer, der Aufschlag des Anbieters und die Umsatzsteuer. Bei einem dynamischen Tarif bewegt sich nur der Beschaffungsanteil mit der Börse.
Wie aktuell sind die Angaben zu Recht und Förderung?
Jede Seite nennt unten ihr Prüfdatum. Bis zu diesem Datum wurde der Inhalt gegen die amtlichen Quellen abgeglichen. Danach kann sich die Lage geändert haben, gerade bei Förderprogrammen. Angekündigte Stichtage stehen in der Wiedervorlagetabelle auf dieser Seite.
Darf ich die Rechenergebnisse oder die Daten weiterverwenden?
Die Börsenpreisdaten stehen unter CC BY 4.0 und dürfen mit vollständiger Quellenangabe auch kommerziell genutzt werden; der fertige Attributionstext steht im Feld source der Datei und auf der Seite zu den offenen Daten. Für Zitate aus den Texten bitte die Domain und das jeweilige Prüfdatum mit angeben, weil sich Fördersätze und Rechtslage unterjährig ändern.
Wie verdient wattlabor.de Geld?
Stand 8. August 2026 gar nicht. Es gibt keine Werbung, keine Affiliate-Links und keine bezahlten Platzierungen. Wenn sich das ändert, wird es hier und an der betreffenden Stelle gekennzeichnet, bevor es wirksam wird.